Gemäss dem eingereichten Konto 1440 "Darlehen B._____ GmbH" wurde nämlich am 21. Dezember 2015 vorerst der M._____ GmbH von der C._____ AG ein Darlehen von CHF 20'000.00 gewährt. Dieses Darlehen wurde ausweislich der Kontoblätter des Kontos 1440 für die Jahre 2015 und 2016 nicht von der M._____ GmbH zurückbezahlt. Die M._____ GmbH hat gemäss Internet-Auszug aus dem Handelsregister des Kantons Aargau vom 26. November 2024 auch nichts mit D._____ zu tun. Wann und aus - 17 - welchen Gründen eine Schuldübernahme durch die B._____ GmbH erfolgt sein sollte, wurde weder geltend, noch glaubhaft gemacht, geschweige denn nachgewiesen.