Nachdem die Vereinbarung über das Recht zum Erwerb aller Stammanteile erst am 18. April 2016 abgeschlossen wurde, kann der in der Einsprache geschilderte Ablauf der Transaktion mit Gründung der B._____ GmbH zwecks Erwerb einer Liegenschaft in Q._____ – der Erwerb erfolgte gemäss Kaufvertrag zwischen der Verkäuferin L._____ und der B._____ GmbH als Käuferin am 7. Januar 2016 und damit klar vor dem Abschluss der Absichtserklärung im April 2016 – mit Gewährung eines Darlehens von CHF 155'200.00 durch die C._____ AG an die B._____ GmbH in zeitlicher Hinsicht nicht stimmen (vgl. Erw. 8.3.2.).