Bei Anwendung der Mehrwertsteuermethode resultieren für Fahrzeug 1 (Neuwert mit Zusätzen: CHF 252'416.00 ohne MWSt) und Fahrzeug 2 (Basispreis per 1. Januar 2025 CHF 106'972.00 ohne MWSt) Privatanteile von jeweils 9.6 % des Neupreises, somit rund CHF 34'500.00. 7.5. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Rekurrentin der Nachweis für die geschäftsmässige Begründetheit des Verlustes aus Fahrzeugvermietung nicht gelungen ist. Über die tatsächliche Verwendung der Fahrzeuge durch eine Gesellschaft ohne Personal besteht keine Klarheit. Die Beweislosigkeit hat die Rekurrentin zu vertreten. Damit ist von einer geldwerten - 15 -