7.4.2. Die Darstellungen der Rekurrentin sind bezüglich der Autokäufe und des Autoleasings unklar. Mit Schreiben vom 17. Dezember 2021 wurde geltend gemacht, die 1. Leasingrate für Fahrzeug 1 sei nicht über das Konto 6260, sondern über das Aktivkonto 1530 verbucht worden. Gemäss dem Buchungstext im Konto 1530 trifft das nicht zu, wurden doch die CHF 50'000.00 für "F._____ -Div15" verbucht. Offen bleibt damit, wie die 1. Leasingrate von CHF 50'000.00 geleistet wurde. Aus dem Konto 2510 "KK C._____ AG" ergibt sich am 22. Februar 2017 ein Bezug von CHF 50'000.00 (Gegenkonto Konto 1030). - 14 -