7.3. 7.3.1. Die Rekurrentin erwarb gemäss Rechnung vom 23. Februar 2017 von F._____, U._____, Fahrzeug 2 (1. Inverkehrsetzung am 14. Oktober 2013) für CHF 50'000.00. Ein Kaufvertrag liegt nicht vor. Gemäss Rechnung wurde vom Verkäufer jegliche Gewähr für Sachmängel ausgeschlossen. Das Fahrzeug wurde ohne jegliche Garantieleistungen an die Käuferin übergeben. Der Kaufpreis wurde vom KStA JP als drittmarktkonform qualifiziert (Notiz auf der Rechnung). Der Betrag von CHF 50'000.00 wurde über das Konto 2510 "KK C._____ AG" vergütet (Gegenkonto Konto 1530 "Fahrzeuge"). - 13 -