Die Bewertung der Stammanteile der B._____ GmbH sei ohne Sachverhaltsabklärung aufgrund einer rudimentären Ertragswertberechnung vorgenommen worden. Der Mietertrag habe nur aufgrund einer Zwischennutzung der Liegenschaft als Migrantenunterkunft erzielt werden können. Diese Zwischennutzung sei allerdings nicht nachhaltig. Eine Kapitalisierung mit 6 % setze voraus, dass die Mieterträge langfristig gesichert seien, was aufgrund der Sanierungsbedürftigkeit auszuschliessen sei. Repräsentativ sei der im Jahr 2016 bezahlte Ankaufspreis von CHF 710'000.00. Eine Aufrechnung sei nicht gerechtfertigt.