4.7. Die Rekurrentin ergänzte mit der Replik, die Aufrechnungen seien ohne grosse Sachverhaltsabklärungen vorgenommen worden. Beim "Verlust Autovermietung" werde jeglicher Einsatz der Fahrzeuge für die Rekurrentin ausgeblendet. So werde in der Rechnungsstellung der Rekurrentin nicht von drei Fahrzeugen, sondern von zwei Fahrzeugen ausgegangen. Das dritte Fahrzeug sei folglich nicht vermietet worden. In Rechnung gestellt worden sei denn auch nur eine Pauschalzahlung.