4.5. Mit Rekurs wurde zur Aufrechnung des "Verlust aus Vermietung" ausgeführt, der Sachverhalt sei nicht korrekt dargestellt worden. Richtig sei zwar die Feststellung, dass E._____ sowohl bei der Rekurrentin als auch bei der C._____ AG für die Geschäftsleitung verantwortlich sei. Unzutreffend sei jedoch, dass die Fahrzeuge ausschliesslich zur Vermietung an die Muttergesellschaft und nicht auch für eigene Zwecke der Rekurrentin angeschafft worden seien. E._____ habe seinen Wohnsitz in R._____ und benütze die genannten Fahrzeuge nicht nur für die Fahrten im Zusammenhang mit der Geschäftsleitung der C._____ AG, sondern auch für alle -8-