Alle Voraussetzungen für die Erfassung einer geldwerten Leistung seien damit erfüllt. Neu wurde ein Beteiligungsabzug von 90.257 % gewährt und in der Folge die gewährte zusätzliche Steuerrückstellung auf den Aufrechnungen von CHF 152'000.00 auf CHF 15'000.00 reduziert.