Die Rekurrentin habe anderseits die Beteiligung an der B._____ GmbH gemäss Vertrag vom 27. Januar 2017 zum Nominalwert an D._____ verkauft. Der Käufer sei am tt.mm. 2017 im Handelsregister des Kantons S._____ als neuer Gesellschafter eingetragen worden. Bis zu diesem Zeitpunkt seien die Rekurrentin Gesellschafterin und E._____ Geschäftsführer der B._____ GmbH gewesen. Bei der B._____ GmbH habe es sich um eine Immobiliengesellschaft gehandelt, die im Jahr 2016 Mieteinnahmen von CHF 96'880.00 ausgewiesen habe. Mittels der vom KStA JP für die Bewertung von Immobiliengesellschaften üblicherweise angewandten Substanzwertberechnung ergebe sich für die B._____ GmbH ein Wert von CHF 822'000.00.