2.2. Die Rekurrentin lässt mit Rekurs die Besteuerung mit einem steuerbaren Reingewinn von CHF 144'388.00 mit 100 % Anteil Kanton Aargau bei einem Beteiligungsabzug von 90.257 % und einem gegenüber dem Einspracheentscheid unveränderten steuerbaren Kapital beantragen. Dabei wurden beide Aufrechnungen angefochten. 2.3. Der Rekursbegründung folgend ist von einem Antrag auf Veranlagung des Gewinnes gemäss Selbstdeklaration von CHF 14'388.00 (gemäss Abschluss beträgt der Jahreserfolg CHF 14'387.08; gerundet CHF 14'388.00) auszugehen.