1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2017. Massgebend für die Beurteilung sind das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG) und die Verordnung zum Steuergesetz vom 11. September 2000 (StGV). 2. 2.1. Mit dem angefochtenen Einspracheentscheid wurde der steuerbare Reingewinn neu auf CHF 844'388.00 bei einem Beteiligungsabzug von 90.257 % festgesetzt. Dabei wurde an den Aufrechnungen "Verlust aus Vermietung von Fahrzeugen an Muttergesellschaft [C._____ AG]" von CHF 42'700.00 und "Unterpreislicher Verkauf Beteiligung B._____ GmbH" von CHF 802'301.00 festgehalten.