4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Kantons Aargau." Sodann wurde ein Augenschein bei der Liegenschaft in Q._____ beantragt. Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Das KStA beantragt die kostenfällige Abweisung des Rekurses. 6. Die A._____ AG hat eine Replik erstattet. 7. Das Spezialverwaltungsgericht hat die Akten des Rekursverfahrens 3-RV.2018.106 in Sachen C._____ AG betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2015 beigezogen. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: