3. Mit Entscheid vom 25. August 2022 hiess das KStA JP die Einsprache teilweise gut. Der steuerbare Reingewinn wurde auf CHF 844'388.00 (Anteil Aargau 100 %) erhöht. Bei der Steuerberechnung wurde ein Beteiligungsabzug von 90.257 % berücksichtigt. Das steuerbare Kapital blieb mit CHF 1'194'621.00 (Anteil Aargau 34.207 %) unverändert. An den Aufrechnungen wurde festgehalten. Als Folge der Gewährung des Beteiligungsabzuges wurde die Steuerrückstellung von CHF 152'000.00 auf CHF 15'000.00 reduziert.