Mit Verfügung vom 6. Mai 2022 wurde die A._____ AG vom Kantonalen Steueramt (KStA), Sektion juristische Personen (JP), für die Kantons- und Gemeindesteuern 2017 zu einem steuerbaren Reingewinn von CHF 707'388.00 und zu einem steuerbaren Eigenkapital von CHF 1'194'621.00 veranlagt. Dabei wurden zum deklarierten Gewinn von CHF14'387.00 der "Verlust aus Vermietung von Fahrzeugen an Muttergesellschaft" von CHF 42'700.00 und der "Unterpreisliche Verkauf Beteiligung B._____ GmbH" von CHF 802'301.00 als "Gewinnausschüttungen und gleichgestellte Leistungen an die Gesellschafter oder Genossenschafter oder ihnen nahestehende Personen, soweit diese Leistungen auf Kosten