Das Gericht entnimmt den Akten: 1. Mit Verfügung vom 6. Mai 2022 wurde die A._____ AG vom Kantonalen Steueramt (KStA), Sektion juristische Personen (JP), für die Kantons- und Gemeindesteuern 2017 zu einem steuerbaren Reingewinn von CHF 707'388.00 und zu einem steuerbaren Eigenkapital von CHF 1'194'621.00 veranlagt.