6.4.4. Insgesamt erweist sich die von der Vorinstanz vorgenommene Aufrechnung von CHF 70'000.00 als angemessen, auch wenn diese leicht höher als der vorstehend ermittelte Aufrechnungsbedarf von CHF 62'800.00 ist. Damit wird insbesondere den Unsicherheiten aufgrund der bei der Rekur- - 17 -