Eine Kontrollrechnung mit C._____ 2020 ergebe, dass erhebliche Abweichungen zur Umsatzstruktur bestünden. Für Bier weise die Jahresrechnung 2017 einen Umsatzanteil von 2.8 % (Sollwert 6.5 %), für Kaffee 2.8 % (Sollwert 7.8 %) und für Spirituosen 1.4 % (Sollwert 2.2 %) auf.