Zusammen ergebe dies ein rechnerisches Umsatzmanko für die Steuerperiode 2017 von CHF 69'400.00 (gerundet CHF 70'000.00). Auf eine Aufrechnung einer zusätzlichen 10 %-ige Schätzungsschwankung sei für die Steuerperiode 2017 verzichtet bzw. diese vergessen worden. Im Einspracheentscheid sei auf die vergangenen Verfahren hingewiesen worden. Die entsprechende Margenberechnung für die Sparten Bier, Wein und Spirituosen für das Steuerjahr 2017 lasse sich mittels einfacher Dreisatzrechnung nachvollziehen.