Aufgrund der Ausführungen im Einspracheentscheid entstehe der Eindruck, dass die pauschale Aufrechnung von CHF 70'000.00 einen pönalen Charakter aufweise. So habe das KStA JP festgehalten, aufgrund der Tatsache, dass in den vergangen Jahren zum Teil massive Aufrechnungen vorgenommen werden mussten, erscheine eine pauschale Aufrechnung über CHF 70'000.00 infolge einer nicht ordnungsgemäss geführten Kasse als gerechtfertigt. Mit diesem Passus sei bewiesen, dass die Ermessensveranlagung offensichtlich unrichtig sei und nicht einer – wie von der bundesgerichtlichen Rechtsprechung geforderten – gewissenhaften Beurteilung entspreche.