Demzufolge sei die einzig veränderte Massnahme in der Buchführung also jene, dass die Ergebnisse an die Bruttogewinnmargenberechnung des KStA JP angepasst worden seien. Ganz offensichtlich lägen demnach die vergangenen Schätzungen noch unterhalb der effektiv erzielten Reingewinne, ansonsten längstens eine Änderung des Kassensystems erfolgt wäre. Das stoische Festhalten am herkömmlichen System lasse keinen andere Schluss zu. Die Schätzung sei unter diesen Umständen mit CHF 70'000.00 pflichtgemäss erfolgt.