lediglich CHF 12'176.95. Eine Aufrechnung von CHF 70'000.00 sei daher nicht nachvollziehbar. Gesamthaft betrachtet ergebe sich sogar lediglich eine Margendifferenz von CHF 1'100.00, was bei einem Gesamtumsatz von CHF 1'300'000.00 unwesentlich sei. Weiter sei zu erwähnen, dass die Margenempfehlung des Verbandes nur im Ganzen gesehen werden könne. Es gebe zwischen den verschiedenen Gastrobetrieben in der Schweiz (und auch im Kanton Aargau) grosse Differenzen. Zudem sei das KStA JP mehrmals darauf aufmerksam gemacht worden, dass unter den Personalkosten die Abzüge für die Verpflegung und Getränke des Personals verbucht worden seien.