3.2.5. Mit Verfügung vom 8. April 2022 wurde die Rekurrentin vom KStA JP für die Kantons- und Gemeindesteuern 2017 mit einem steuerbaren Reingewinn von CHF 42'960.00 und einem steuerbaren Eigenkapital von CHF 100'000.00 veranlagt. Dabei wurde an der Aufrechnung "nicht ordnungsgemäss geführte Kasse" von CHF 70'000.00 festgehalten.