3. Mit Entscheid vom 18. August 2022 hiess das KStA JP die Einsprache teilweise gut und setzte den steuerbaren Reingewinn auf CHF 36'960.00 und das steuerbare Eigenkapital auf CHF 100'000.00 fest. Dabei wurde eine zusätzliche Steuerrückstellung von CHF 6'000.00 berücksichtigt. 4. Den Einspracheentscheid vom 18. August 2022 (Zustellung am 19. August 2022) hat die A._____ AG mit Rekurs vom 15. September 2022 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Sie liess folgende Anträge stellen: