1. Mit Verfügung vom 8. April 2022 wurde die A._____ AG vom Kantonalen Steueramt, Sektion Juristische Personen (KStA JP), für die Kantons- und Gemeindesteuern 2017 mit einem steuerbaren Reingewinn von CHF 42'960.00 und einem steuerbaren Eigenkapital von CHF 100'000.00 veranlagt. Dabei erfolgte eine Aufrechnung "nicht ordnungsgemäss geführte Kasse" von CHF 70'000.00 zum steuerbaren Reingewinn. 2. Gegen die Verfügung vom 8. April 2022 liess die A._____ AG mit Schreiben vom 3. Mai 2022 Einsprache erheben. Sie stellte den Antrag, auf die Aufrechnung von CHF 70'000.00 sei zu verzichten.