6.3. Aufgrund der Rückweisung aus formellen Gründen sind die materiellen Anträge der Rekurrenten nicht zu prüfen. 7. 7.1. Im erneuten Veranlagungsverfahren wird die Steuerkommission P._____ die Rekurrenten zu einer Stellungnahme zum Vermögensvergleich auffordern müssen, sofern nicht auf die im Rekursverfahren eingereichte Steuererklärung mit Beilagen abgestellt werden sollte. Eine ausbleibende Stellungnahme müsste vor der erneuten Vornahme einer Ermessensveranlagung gemahnt werden. Die im Rekursverfahren eingereichte Steuererklärung mit Beilagen wird dem Gemeindesteueramt P._____ mit dem vorliegenden Entscheid zugestellt.