3.5. Die Rekurrenten liessen replizieren, dass die ermessenweise Veranlagung aus mehreren Gründen offensichtlich unrichtig erscheine. So seien in der Vermögensvergleichsrechnung die im Jahr 2017 neu erworbenen Liegenschaften zum Erwerbspreis von CHF 4'300'000.00 erfasst. Allerdings sei davon ausgegangen worden, dass diese komplett ohne Hypothek finanziert worden seien. Eine solche Annahme erscheine als offensichtlich unrichtig, zumal auch bereits aus der rechtskräftigen Veranlagung 2016 ersichtlich sei, dass sämtliche in der Schweiz gelegenen Liegenschaften jeweils zu -5-