3.4. In seiner Vernehmlassung führte das Gemeindesteueramt P._____ aus, dass die Rekurrenten bereits für die Steuererklärung 2016 ihre Mitwirkungspflicht verletzt hätten, indem sie eingeforderte Unterlagen nicht eingereicht hätten. So seien die genauen Eigentumsverhältnisse von Liegenschaften nicht eruierbar gewesen. Auch seien keine korrekten Zinsund Kapitalausweise vorgelegt worden. Aus den vereinzelt eingereichten Belegen hätte nicht nachvollzogen werden können, welchen Liegenschaften die Hypotheken zuzuordnen gewesen wären. In der Ermessensveranlagung 2017 seien die Schuldzinsen und Schulden von der Vorperiode übernommen worden.