3. 3.1. Mit Einsprache machten die Rekurrenten geltend, dass die im Jahr 2017 erworbenen Liegenschaften in R._____ und S._____ praktisch vollständig mit Hypotheken von insgesamt CHF 4'150'000.00 finanziert worden seien. Diese Hypotheken seien nicht im Vermögensvergleich als Schulden berücksichtig worden. Damit ergebe sich eine plausible Erklärung für das aus dem Vermögensvergleich resultierende Einkommensmanko. Auf die Aufrechnung von CHF 3'945'000.00 als Einkommen sei folglich zu verzichten. Mit der Einsprache legten die Rekurrenten ausschliesslich Bescheinigungen über die erwähnten Hypotheken ein.