das 14. Altersjahr noch nicht vollendet und leben mit den Rekurrenten, welche für ihren Unterhalt sorgen, im gleichen Haushalt. Schliesslich waren die Betreuungspersonen im Schach-Feriencamp, im Kids Futsal Camp sowie in der Kindersportwoche älter als 16 Jahre, und der Maximalbetrag von CHF 7'000.00 pro Kind (entspricht dem 70 %- Pensum der Rekurrentin) wird nicht überschritten. - 11 - 5. In Gutheissung des Rekurses ist somit das steuerbare Einkommen gemäss Verfügung vom 20. Juli 2021 von CHF (…) um CHF 626.00 auf CHF (…) herabzusetzen.