4.4.; E. 4.4.1.) abzuweichen (E. 3.6.). Dem Kommentar zum Aargauer Steuergesetz folgend, berechtigen die Kosten für das Schach-Feriencamp, das Kids Futsal Camp sowie die Kindersportwoche daher grundsätzlich im üblichen, bekannten Betreuungsumfang zum Abzug.