der Rekurrenten besuchten Lagern der Betreuungsanteil im Verhältnis zu den Lebenshaltungskosten marginal sei. Wie die Rekurrenten zutreffend ausführen, übersteigen vorliegend die Kosten für die Betreuungspersonen, welche den Kindern Schach bzw. Sport lehrten und solche Tätigkeiten beaufsichtigten, die Lebenshaltungskosten wie Miete und Strom für die Räumlichkeiten, das Material sowie die Verpflegung bei weitem, zumal auch keine Übernachtungskosten anfielen. Aufgrund der gemachten Ausführungen liegen triftige Gründe vor, um vom Merkblatt "Kinderbetreuungskosten" (Ziff. 4.4.; E. 4.4.1.) abzuweichen (E. 3.6.).