3. Mit Entscheid vom 28. Oktober 2021 wies die Steuerkommission Q._____ die Einsprache ab. 4. Den Einspracheentscheid vom 28. Oktober 2021 (Zustellung am 24. November 2021) haben A._____ und B._____, unter Berücksichtigung der Gerichtsferien, mit rechtzeitigem Rekurs vom 10. Januar 2022 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sie stellen die folgenden Anträge: "1. Es sei das steuerbare Einkommen auf CHF (…) festzusetzen. 2. Eventualiter sei das steuerbare Einkommen auf CHF (…) festzusetzen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Staatskasse."