7. Im Ergebnis ist der Rekurs teilweise gutzuheissen. Das satzbestimmende Einkommen reduziert sich von 573'243.00 um CHF 3'100.00 (2 x [CHF 3'200.00 – CHF 1'650.00]) auf CHF 570'143.00 (davon CHF 343'000.00 Beteiligungsertrag). 8. Die Steuerkommission Q._____ wird angewiesen, eine neue Steuerausscheidung vorzunehmen. - 13 - 9. 9.1. Bei diesem Verfahrensausgang obsiegen die Rekurrenten zu rund 85 %. Sie haben daher 15 % der Kosten des Rekursverfahrens zu tragen (§ 189 Abs. 1 StG).