5.6. Folglich ist der Rekurs in diesem Punkt gutzuheissen. Der Abzug für die auswärtige Verpflegung ist auf total CHF 6'400.00 (2 x CHF 3'200.00) zu erhöhen. 6. 6.1. 6.1.1. Bei Liegenschaften im Privatvermögen können die Unterhaltskosten, die Kosten der Instandstellung von neu erworbenen Liegenschaften, die Versi- - 11 -