5.2. Vorliegend steht eine zu grosse Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsstätte einer Rückkehr nach Hause nicht entgegen. Abzuklären ist damit, ob die Rekurrenten wegen der (kurzen) Dauer der Mittagspause das Mittagessen nicht zu Hause einnehmen konnten. 5.3. Es ist unbestritten, dass die Mittagspause der Rekurrenten 60 Minuten beträgt. - 10 - 5.4. 5.4.1. Gemäss eigenen Angaben haben die Rekurrenten für ihren Arbeitsweg das Auto genutzt.