Die Pflegeprodukte für das Wasser im Whirlpool seien aufeinander abgestimmt und hätten Schäden an den Leitungen, am Motor und am Gebläse verhindert. Es mache keinen Sinn, einen tatsächlichen Schaden abzuwarten um dann die Reparatur abzuziehen. Diese Produkte dienten dem Schutz des Whirlpools und seiner Infrastruktur. Die Auslagen seien abziehbar, da sie dem Erhalt der Einrichtung dienten. Weiter sei absolut nicht nachvollziehbar, weshalb das KStA für die Firmenbewertung jeweils 4 Jahre brauche, um diese der örtlichen Steuerbehörde zu melden. Die Firmen seien jeweils vorher schon veranlagt worden.