und Wohnort halten die Rekurrenten fest, dass infolge des Grenzüberganges zu Deutschland in S._____ regelmässig zwischen einem und fünf Kilometern Stau bestehe. Die täglichen Wartezeiten seien daher auf dieser Strecke zu unterschiedlichen Zeiten regelmässig 20 Minuten oder länger. Dies sei unter anderem auch der Grund für die Verlegung des Geschäftssitzes von S._____ nach G._____ gewesen. Es sei unter Berücksichtigung der tatsächlichen Umstände zeitlich nicht möglich, innerhalb einer Stunde von S._____ nach Q._____ und zurück zu fahren und dazwischen die Mahlzeiten selbst zuzubereiten und einzunehmen.