Für die Arbeitstage am Firmensitz (S._____) sei massgebend, ob die Rückkehr der Rekurrenten über Mittag an den Wohnort zumutbar sei. Die Distanz zwischen Arbeits- und Wohnort betrage gemäss Twixroute 6.6 Kilometer. Die dafür benötigte Fahrzeit betrage 9 Minuten. Eine Rückkehr über Mittag nach Hause sei somit grundsätzlich möglich. In Anbetracht des Umfangs der auswärtigen Tätigkeit seien die Pauschalspesen von CHF 350.00 pro Monat eher tief angesetzt. Aufgrund der bescheidenen Pauschalspesen seien die Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung für 110 Arbeitstage (50 %) zu gewähren.