Weiter machten die Rekurrenten geltend, dass ihre Gesellschaften bereits seit zwei Jahren für die Steuerjahre 2018 und 2019 definitiv veranlagt seien. Die entsprechenden Informationen seien sicherlich auch zeitnah an die Vorinstanz erfolgt. Trotzdem hätte die Vorinstanz weitere zwei Jahren -5- benötigt um die Rekurrenten zu veranlagen. Dies sei eine unfaire und ungleiche Behandlung gegenüber anderen Steuerpflichtigen.