2. 2.1. Die Rekurrenten waren im Jahr 2019 bei der C._____ AG angestellt. In der Steuererklärung 2019 machten sie einen Abzug von je CHF 3'200.00 für die Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung und Liegenschaftsunterhaltskosten von CHF 17'375.00 geltend. 2.2. Im Veranlagungsverfahren liess die Steuerkommission Q._____ lediglich je CHF 1'650.00 (110 Tage à CHF 15.00) für die Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung und Liegenschaftsunterhaltskosten von CHF 16'267.00 zum Abzug zu. Dabei wurden CHF 446.00 für "Chemikalien Whirlpool" als Liegenschaftsunterhaltskosten gestrichen.