4. Den Einspracheentscheid vom 14. Juli 2022 (Zustellung am 19. August 2022) liessen A._____ und B._____ mit Rekurs vom 5. September 2022 (Postaufgabe 6. September 2022) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen. Sie liessen sinngemäss den Antrag stellen, es seien der volle Abzug für die Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung und Liegenschaftsunterhaltskosten von CHF 4'969.00 für die Liegenschaft an der R-Strasse in Q._____ zu gewähren. Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Das Gemeindesteueramt Q._____ und das Kantonale Steueramt (KStA) beantragen die Abweisung des Rekurses.