Das Gericht erkennt: 1. In Gutheissung des Rekurses werden das satzbestimmende Einkommen auf CHF 864'295.00 (davon CHF 100'000.00 Beteiligungsertrag) und das satzbestimmende Vermögen auf CHF 6'737'112.00 festgesetzt. 2. Die Steuerkommission F._____ wird angewiesen, eine neue Steuerausscheidung vorzunehmen. 3. Die Kosten des Rekursverfahrens werden auf die Staatskasse genommen. 4. Es wird eine Parteientschädigung von CHF 1'620.00 (inkl. MWSt) ausgerichtet. Zustellung an: die Vertreterin der Rekurrenten (2) das Kantonale Steueramt das Gemeindesteueramt F._____ Rechtsmittelbelehrung