Mit der eingereichten Kostennote werden unter dem Titel "Rekapitulation Leistungsgruppe" Kosten für "Einsprache/Rekurs/Vollmacht/Steuerverhandlung" geltend gemacht. Wie ausgeführt sind Aufwendungen aus dem (unentgeltlichen) Veranlagungs- und Einspracheverfahren nicht zu entschädigen. Dementsprechend ist die geltend gemachte Entschädigung um die geschätzten Aufwendungen für die "Einsprache/Steuerverhandlung" - 13 - (im Rekursverfahren wurde keine Verhandlung durchgeführt) herabzusetzen. Es wird eine Entschädigung von CHF 1'620.00 (12 Std. à CHF 135.00; inkl. MWSt und Auslagen) ausgerichtet. - 14 -