6. Die Vorinstanz hat den Traktor G mit einem Vermögenssteuerwert von CHF 102'900.00 erfasst. Sie hat dabei die Grundsätze für den "Steuerwert Personenwagen mit 1. Inverkehrsetzung 2018" angewandt. (Veranlagungsdetails vom 19. Februar 2021). Der Buchwert in Berücksichtigung der Sofortabschreibung beträgt CHF 29'400.00. Das satzbestimmende Vermögen ist dementsprechend um CHF 73'500.00 zu reduzieren. 7. Im Ergebnis erweist sich der Rekurs als begründet. Der Rekurs ist gutzuheissen. Das satzbestimmende Einkommen reduziert sich von CHF 981'895.00 um CHF 117'600.00 auf CHF 864'295.00. Das satzbestimmende Vermögen reduziert sich von CHF 6'810'612.00 um CHF 73'500.00 auf CHF 6'737'112.00.