Weiter wird der Traktor auch für den Gartenunterhalt im Landwirtschaftsbetrieb gebraucht. Es ist sodann kein Einsatz des Traktors für private Zwecke ersichtlich. Das spricht nach der Präponderanzmethode der tatsächlich überwiegenden bzw. ausschliesslichen geschäftlichen Nutzung entsprechend für Geschäftsvermögen. - 12 -