5.3. 5.3.1. Der Rekurrent führt für seine selbständige Erwerbstätigkeit eine eigene Buchhaltung. Es liegt somit eine Trennung des Privatvermögens und des Geschäftsvermögens vor. Der Traktor wurde im Anschaffungsjahr 2018 in der Buchhaltung aktiviert. Damit hat der Rekurrent grundsätzlich bekundet, den Traktor einer selbständigen Erwerbstätigkeit dienstbar zu machen. Die buchhalterische Behandlung des Traktors spricht damit klar für Geschäftsvermögen.