3.5.2. Die Rekurrenten machten mit der Replik geltend, von der Vorinstanz werde nicht beachtet, dass der gut ausgestattete Traktor mit einer bescheidenen Auslastung auch nach 7 Jahren einen Marktwert von mindestens 50 % der Anschaffungskosten habe. Damit liege die rechnerische Gewinnschwelle wesentlich tiefer als vom LE KStA angeführt. Im Geschäftsjahr 2021 sei ein Ertrag von CHF 18'800.00 erzielt worden und es seien Kosten von lediglich CHF 2'777.00 angefallen. Der Gewinn durch die Traktorvermietung habe im Jahr 2021 demnach CHF 16'023.00 betragen.