Die Zuordnung erfolge aufgrund der Präponderanzmethode. Da die Rekurrenten selber keine Arbeiten mit dem Traktor ausgeübt hätten und nur Erträge aus Vermietung vorlägen, ergebe sich eine 100 %-ige private Nutzung. Nach der für die Beurteilung massgeblichen Präponderanzmethode gehöre der Traktor zum Privatvermögen der Rekurrenten. -7-