3.5.1. Im Vernehmlassungsverfahren führte der LE KStA aus, dass gemäss Buchhaltung 2019 und 2020 die Vermietung des Traktors ausschliesslich innerhalb der Familie (an Sohn E._____ und an die eigene Firma D._____ AG) erfolgt sei. Lediglich einmal sei 2019 eine Vermietung an eine Drittperson für CHF 100.00 verbucht worden. Ansonsten seien nur Erträge aus der Liegenschaft (Vermietung, Verpachtung, [...]) ausgewiesen. Dass diese Erträge als selbständiges Erwerbseinkommen ausgewiesen worden seien, habe sich aus dem Umstand ergeben, dass die Liegenschaft im Geschäftsvermögen und nicht im Privatvermögen geführt worden sei.